München (ots)
Die Wintersaison ist eröffnet und viele Urlauber und Tagestouristen freuen sich auf das Skifahren oder den Urlaub im benachbarten Ausland. Die Regelungen zur Vignettenpflicht behalten unverändert Gültigkeit. Wichtig zu wissen: Die Jahresvignetten 2022 für Österreich und die Schweiz sind nur noch bis Dienstag, den 31. Januar 2023, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2023 anerkannt. Anders verhält es sich bei den slowenischen Jahresvignetten diese sind nun 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig (z.B. 01.05.2022 bis inkl. 01.05.2023). Die slowenischen Vignetten gibt es nur noch digital.
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Wer keine gültige Vignette hat muss mit hohen Geldbußen rechnen. Am teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 500 Euro fällig werden können. In Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind 200 Franken zuzüglich Vignettenkosten zu zahlen.
Die österreichischen Vignettenpreise haben sich für 2023 wieder erhöht. Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt jetzt 96,40 Euro (+ 2,60 Euro), für zwei Monate 29,00 Euro (+ 80 Cent) und das 10-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,90 Euro (+ 30 Cent). Auch Motorradfahrer müssen tiefer in die Tasche greifen: Die Jahresvignette kostet nun 38,20 Euro (+ 1 Euro), die Zwei-Monats-Vignette 14,50 Euro (+ 40 Cent) und die Zehn-Tages-Vignette 5,80 Euro (+ 20 Cent).
Autofahrende, die eine Jahresvignette für die Schweiz brauchen, müssen auf Basis des Wechselkurs 42 Euro bezahlen. In der Schweiz kostet sie nach wie vor 40 Franken. In Slowenien bleiben die Preise auch 2023 stabil. Zum Beispiel kostet eine Jahresvignette für den Pkw weiterhin 110 Euro.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht in Österreich
Auf folgenden Autobahnabschnitten in Österreich wird keine Maut verlangt. Diese Streckenabschnitte sind für deutsche Urlaubsreisende von Bedeutung:
A1 Westautobahn (Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord), Land Salzburg
A12 Inntalautobahn (Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd), Tirol
A14 (Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems), Vorarlberg. Vignettenfreiheit besteht ab (von Süden kommend) bzw. bis Anschlussstelle 23 Hohenems Diepoldsau
A26 (Linzer Autobahn – derzeit noch im Bau, inklusive der neuen Donau-Hängebrücke), Oberösterreich. Vignettenpflicht erst nach Fertigstellung der kompletten A26 und Anschluss zur A7
Weitere Informationen zur Digitalen Vignette, zur Sondermaut und zu Bußgeldern gibt es hier.
Produktangebot
Klebevignetten gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter www.adac-shop.de sowie telefonisch unter 089 558 95 96 97 (Montag bis Samstag 8 bis 20 Uhr). Die slowenischen E-Vignetten gibt es nur in ADAC Geschäftsstellen. Die Digitalen Vignetten für Österreich sind nur beim Kauf in den ADAC Geschäftsstellen ab dem gewünschten Einreisedatum sofort gültig, die 18 Tage Wartefrist entfällt.
Über die ADAC SE:
Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 26 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2020 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,026 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 112,4 Mio. Euro.
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